Der Freistaat Bayern fördert die Bereitstellung von Kurzzeitpflegeplätzen in stationären Einrichtungen der Pflege. Ab 01.03.2021 haben wir 2 feste Kurzzeitpflegeplätze als Angebot.
Was bedeutet das für einen Platzsuchenden?
Die beiden Plätze stehen ausschließlich der Kurzzeitpflege zur Verfügung und werden nur durch diese Belegt. Weiter werden die beiden Plätze vom Land Bayern finanziell unterstützt, in dem eine Subventionierung in der Freihaltung gegen Nachweis, gezahlt wird.
Suchen Sie einen Kurzzeitpflegeplatz, so melden Sie sich telefonisch oder per Mail, wir beraten Sie gern.